Pressefreiheit: Deutschland in der Welt nur auf Platz 17!

Udo Schulze

Die Pressefreiheit gilt als eines der höchsten Güter in einem demokratischen Staat. Auch in Deutschland findet laut Grundgesetz keine Zensur statt. Soweit die papierene Form, doch in der Realität haben diese Grundsätze nicht immer Bestand. Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« hat jetzt eine Rangliste veröffentlicht, auf der Deutschland in Sachen Pressefreiheit weit von der Spitze entfernt liegt.

Während Finnland, Island und die Niederlande die Spitzenpositionen des Index belegen, landet Deutschland nur auf Platz 17. Immerhin noch vor Italien (Rang 49), Frankreich (Platz 44) und Griechenland (Position 70!). Besonders auffällig an diesen schlechten Platzierungen ist nach Angaben von »Reporter ohne Grenzen« die Tatsache, dass es sich hier nicht um irgendwelche offenen Diktaturen, sondern um wichtige Mitgliedsstaaten der EU handelt. So werden auch in Deutschland Reporter, Journalisten und Buchautoren nicht wie in Russland oder Lateinamerika auf offener Straße erschossen, eingekerkert oder gefoltert, dennoch hat die Pressefreiheit auch hier einen schweren Stand. Es sind im Hintergrund ablaufende Unterdrückungsmechanismen, denen sich viele unabhängige Berichterstatter hierzulande ausgesetzt sehen. Wer nicht im Sinne bestimmter Politiker, Großunternehmen oder mächtiger Gruppen berichtet, kann schnell einmal seinen Arbeitsplatz verlieren, kommt auf eine schwarze Liste oder wird öffentlich von »Kollegen« der Mainstreammedien diskreditiert. Beste Beispiele dafür sind Thilo Sarrazin mit seinem Buch Deutschland schafft sich ab, sowie die KOPP-Autoren Udo Ulfkotte und Eva Herman, deren kritische Einlassungen wenig demokratisch gesonnenen Mitbürgern immer wieder Anlass zu Ausfällen geben.

Dabei kommt der Druck auf die freie Berichterstattung in der Bundesrepublik von ganz oben. Unlängst forderte Bundespräsident Christian Wulff sogar eine »Qualitätsnorm« für Journalismus. Wie diese aussehen könnte, kann sich jeder leicht ausmalen: Wirklich kritische Berichte über die Politik der Bundesregierung und des Präsidenten hätte dann tunlichst zu unterbleiben. Im Gegenzug wären Lobhudelei und Hofberichterstattung hoch willkommen. Solchen Politikern geht es nicht um demokratische Rechte, sondern um die Manipulation der Bevölkerung mittels »Qualitätsmedien«. Medien als Waffe gegen demokratische Strukturen – auch in Deutschland wirken zahlreiche Kräfte darauf hin. Während Polizeiknüppel gegen Berichterstatter besonders bei Demonstrationen gegen Atomkraftwerke in hiesigen Gefilden bereits seit Jahrzehnten an der Tagesordnung sind, erweist sich der »weiche« Druck auf kritische Journalisten als relativ neu. Er läuft nicht über Strafanzeigen und Gegendarstellungen, sondern über willfährige Chefredakteure, ausbleibende Werbeeinnahmen und der informatorischen Bevorzugung bestimmter »staatstragender« Blätter oder TV-Sender. Wer sich heute das Programm besonders der Privatsender ansieht, spürt sofort, wie sehr diese Keule gegen die Pressefreiheit hierzulande bereits gewirkt hat. Kritische Politmagazine oder Reportagen finden so gut wie nicht mehr statt oder liegen auf Sendeplätzen jenseits der 23-Uhr-Marke. Gefragt ist seichte Unterhaltung ohne intellektuellen Anspruch. Damit werden sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Einerseits werden kritische Journalisten – und damit die Pressefreiheit – durch zum Teil ökonomischen Druck zum Schweigen gebracht, andererseits wird der Bevölkerung das kritische Denken mit Hilfe von Sendungen wie Deutschland sucht den Superstar, Lindenstraße oder Wer wird Millionär? geradezu ausgetrieben. Die Folge: Es entsteht an einer Kritik der bestehenden Verhältnisse kein Bedürfnis mehr. Für die Gruppe der »Denker und Lenker« in diesem Staat die Erfüllung aller Wünsche. Wen stört da schon das Grundgesetz?

 

Wir zahlen immer noch für den Zweiten Weltkrieg

Michael Grandt

Die »Schulden« des Ersten Weltkriegs wurden am 3. Oktober 2010 beglichen, aber wie sieht es mit denen aus dem Zweiten Weltkrieg aus? Hier Zahlen und Fakten …

Seit dem 3. Oktober 2010 sind wir die Schulden aus dem Ersten Weltkrieg los, für die wir über 90 Jahre lang bezahlen mussten, wie ich in meinem Artikel »Hurra, der Erste Weltkrieg ist jetzt auch für uns Deutsche zu Ende« erläutert habe.

Dazu möchte ich zunächst Absatz 1 Artikel 120 unseres Grundgesetzes zitieren: »Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen (…)«.

Völkerrechtswidriger Raub

Auch 65 Jahre nach Kriegsende hat Deutschland noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. Zu dieser Thematik verweise ich auf ein Interview mit dem russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko, das in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht wird.

Ein Friedensvertrag wäre aber notwendig, um nach dem Völkerrecht Reparationsforderungen zu vereinbaren. Das haben die Sieger nach dem Zweiten Weltkrieg nicht für nötig erachtet, sondern völkerrechtswidrig sofort und ohne rechtliche Grundlagen Demontagen durchgeführt, den Kohle- und Holzexport erzwungen, deutsches Eigentum im In- und Ausland beschlagnahmt, Patente geraubt und Wissenschaftler verschleppt. Letztlich wurden so viele Milliarden an Werten aus deutschem Besitz geraubt. Über die Gesamthöhe dieser entzogenen Werte besteht bis heute keine Gewissheit. Die Bewertung vieler Statistiken, soweit sie überhaupt vorhanden sind, ist nach wie vor strittig, auch der Gesamtwert des enteigneten deutschen Auslandsvermögens ist unklar.

Erst nach 1949 kam es aufgrund der »deutschen Schuld« im Rahmen der sogenannten »Wiedergutmachung« zu vertraglichen Regelungen. Das Londoner Schuldenabkommen (LSA) von 1953 ergänzte diese Vereinbarungen. Aber nach Artikel 5 Absatz 2 des LSA wurde die Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen der ehemaligen Kriegsgegner und der von Deutschland besetzten Staaten »bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt«. Das heißt im Klartext: Die Frage der Reparationen wird erst durch einen Friedensvertrag mit Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern geregelt (vgl. dazu den Überleitungsvertrag von 1952/54, Teil IV, Art. 1).

Somit hätte Deutschland also seit 1955 eine völkerrechtliche Grundlage, alle Reparations-forderungen bis zum Friedensvertrag abzuweisen. Doch stattdessen wurden mehrere Abkommen mit einzelnen ehemaligen Kriegsgegnern geschlossen, die im Grunde Reparationszahlungen beinhalteten, wenn auch unter anderen Bezeichnungen.

Wiedergutmachungszahlungen sind keine Reparationen

Der Unterschied zwischen Wiedergutmachung und Reparation besteht darin, dass Wiedergutmachung in der bundesdeutschen Rechtssprache die Erfüllung von Entschädigungs-ansprüchen der Verfolgten des NS-Regimes aufgrund innerstaatlicher Gesetze darstellt. Das hat nichts mit Reparationen zu tun, die Ansprüche von Staat zu Staat regeln. Gegenansprüche aus dem Bombenkrieg gegen deutsche Zivilisten, Landnahme und Vertreibungsschäden wurden bei den Verhandlungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Materielle Entschädigungen als Wiedergutmachung für die Zeit zwischen 1933 und 1945 erfolg(t)en in Deutschland durch

  • Schadensersatz für Gesundheitsschäden für Zwangsarbeit und Haftzeiten;
  • Schadensersatz für Renten und Angleichungen von Rentenansprüchen;
  • Ausgleichszahlungen für erlittene Nachteile beim beruflichen Fortkommen;
  • Rückerstattung von Vermögenswerten und Grundstücken entweder direkt an die früheren Eigentümer oder als erbenloses Vermögen an jüdische Organisationen;
  • Schadensersatz für verlorene und nicht mehr auffindbare Vermögenswerte;
  • Globalabkommen mit Staaten, Stiftungen und Organisationen von Anspruchsberechtigten.

Dies alles ist in folgenden Gesetzen und Abkommen geregelt:

  • Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
  • Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG)
  • NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)
  • Israelvertrag
  • Globalverträge (o.A.)
  • Sonstige Leistungen (Öffentlicher Dienst, Wapniarka, NGJ-Fonds)
  • Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«
  • Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung
  • Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
  • Kriegsopferversorgung
  • Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Was wurde bisher bezahlt?

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wurden bis zum 31.12.2009 insgesamt 67,118 Milliarden Euro durch die öffentliche Hand an Wiedergutmachung bezahlt. Nicht berücksichtigt sind nicht bezifferbare sonstige Leistungen in Milliardenhöhe nach anderen Regelungen. Hierfür konnte ich keine Zahlen eruieren.

Die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« hat keine laufenden Entschädigungszahlungen vorgenommen, sondern nur Einmalzahlungen. Die Stiftung wurde mit einem Gesamtbetrag von 5,1 Milliarden Euro ausgestattet, von denen der Bund 2,556 Milliarden Euro getragen hat, den Rest die Unternehmen der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft. Insgesamt hat die Stiftung für Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer bis zum Jahr 2007 (Abschluss des Auszahlungsverfahrens) über 4,7 Milliarden Euro für rund 1,7 Millionen leistungsberechtigte NS-Opfer, vor allem Zwangsarbeiter, verausgabt.

Nach dem erklärten Willen der Bundesregierung sollen auch die zuerkannten laufenden Entschädigungszahlungen den Verfolgten des Nazi-Regimes bis an deren Lebensende zugute kommen. Die durchschnittliche Rentenhöhe der Anspruchsberechtigten pro Monat beträgt laut Bundesfinanzministerium rund 839 Euro für Lebensschadensrenten und 584 Euro für Entschä-digungsrenten.

Nach einem Bericht der Tagesschau vom 18.12.2009 wurden zudem bisher 60 Millionen Euro für das ehemalige KZ Auschwitz bezahlt.

Was zahlen wir jetzt noch?

Die Wiedergutmachungszahlungen der letzten Jahre (in Euro):

2005: 616,02 Millionen

2006: 592,78 Millionen

2007: 550,28 Millionen

2008: 584,32 Millionen

2009: 619,15 Millionen

Betrachten wir einmal den Bundeshaushalt 2010. Dort finden wir unter dem Stichwort »Wiedergutmachung des Bundes« Ausgaben in Höhe von 599,98 Millionen Euro, also mehr als eine halbe Milliarde Euro – und das 65 Jahre nach dem Ende des Krieges.

Darunter befinden sich folgende Posten:

  • Zuschüsse an einen Fonds der Jewish Claims Conference zur Unterstützung notleidender, bisher nicht entschädigter jüdischer NS-Verfolgter in Osteuropa.
  • Laufende Leistungen aufgrund des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) und des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden.
  • Anerkennungsleistung für Arbeit im Getto ohne Zwang.
  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Arbeit im Getto ohne Zwang.
  • Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
  • Zahlungen gemäß des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes.
  • Beihilfe an Vertriebene im Ausland.

Hinzu kommen noch »Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. dem Abzug von ausländischen Streitkräften« in Höhe von 55,01 Millionen Euro allein für das Jahr 2010

 

Wulff in der Türkei: Vom Realitätsverlust zur plumpen Anbiederung

Udo Schulze

»… und denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht«, dichtete bereits Heinrich Heine 1844 in seinem berühmten Stück Deutschland. Ein Wintermärchen, in dem er sich mit den damaligen politischen Verhältnissen in seiner Heimat auseinandersetzte. Für ähnliche Schlafstörungen sorgt derzeit Bundespräsident Christian Wulff (CDU) mit seiner umstrittenen Reise in die Türkei. Mit der Werbetour sorgt Wulff für eine Zerreißprobe nicht nur in der eigenen Partei, sondern auch in der Gesellschaft. Manche sehen die CDU bereits gebrochen.

Der ehemals konservativ denkende Bundespräsident muss eine heimliche Wandlung erfahren haben, die ihn in die Nähe von Multikulti-Vertretern rückt. Doch so ganz überzeugend bringt der Niedersachse seine angeblichen Einsichten nicht rüber, vielmehr sieht seine Reise in die Türkei nach einer Art Werbetour in Sachen Türkei und EU aus. Anders kann die teilweise peinliche Anbiederung Wulffs an die politische Klasse in der Türkei wohl nicht verstanden werden. Da säuselt der erste Bürger Deutschlands davon, dass die hier lebenden Türken mehrheitlich von mangelnder Integrationsbereitschaft weit entfernt seien und widerspricht damit seinem Parteifreund und bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU). Wulff sollte, statt eine fünftägige Tour ins ehemals osmanische Reich zu unternehmen, besser einmal drei Tage in Duisburg, Berlin-Neukölln oder Essen verbringen, um seine Kenntnisse über die Integrationsbereitschaft von Migranten zu verfeinern. Ins Schloss Bellevue dringen solche Erkenntnisse naturgemäß nicht vor, da muss man sich schon mal unters Volk bequemen. Doch von dem hält Wulff sich lieber fern und fährt der Türkei gegenüber einen Schmusekurs, der sich gewaschen hat.

Dabei kommt es den Befürwortern eines EU-Beitritts der Türkei offenbar in erster Linie nicht darauf an, den Staat und seine Gesellschaft in eine demokratische Zukunft zu führen. Vielmehr verfolgen sie ein geostrategisches Ziel. Gehört die Türkei erst einmal zum künstlichen Gebilde der EU, haben sich die Außengrenzen der Union bis an den Irak und den Iran verschoben, was beim Kampf um die Erdölreserven der Region von größter Bedeutung sein kann. Zudem verfügt die Türkei innerhalb des arabisch-orientalischen Raums über erheblichen Einfluss und könnte so zum »Türöffner« der EU bei islamistischen Ländern werden. Ob der von Ministerpräsident Erdogan geführte Staat dabei in naher Zukunft eine rechtsstaatliche Struktur ohne Zensur, Folter und willkürlicher Verhaftung erhält, scheint zweitrangig zu sein. Noch wähnt sich Wulff durch seine gefiltert wahrgenommene Realität und dem freundschaftlichen Empfang in Ankara auf dem richtigen Weg. Doch spätestens bei seiner Rückkehr nach Deutschland weht ihm ein eisiger Wind ins Gesicht – nicht nur aus den eigenen Reihen.

 
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